Rechtsberatung im Zivilrecht

Ribbon Oak ist eine digitale Anwaltskanzlei mit schwerpunktmäßiger Rechtsberatung im Zivilrecht. Insbesondere Bankrecht, Kreditrecht, Kreditsicherungsrecht, Anleger- und Verbraucherschutzrecht sowie Schadensersatzrecht. Eine kleine Übersicht der insoweit relevanten Rechtsprechung findet sich weiter unten.

Herr Marciniak ist seit 2017 bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main als Rechtsanwalt zugelassen und hat umfassende Erfahrung in internationalen Anwaltskanzleien und Banken. Sein Schwerpunkt liegt in der bankaufsichts- und zivilrechtlichen Beratung. Herr Marciniak absolvierte ein Studium des B.Sc. (Hons) Business Administration an der University of Bath (England), sowie der Rechtswissenschaften an der Goethe Universität Frankfurt am Main. Anschließende Referendarstationen erfolgten u.a. bei der BaFin und Deutsche Börse AG.

Rechtsanwalt Jörg Marciniak

Rechtsprechungsticker

BGH-Urteile v. 04.02.2025 - XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23:

Die von verschiedenen Banken und einer Sparkasse gegenüber Verbrauchern verwendeten Klauseln zu Entgelten für die Verwahrung von Einlagen auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten (sog. Negativzinsen) sind unwirksam.

Die von einer Bank gegenüber Verbrauchern verwendeten Klauseln zu Entgelten für die Ausstellung einer Ersatz-BankCard und einer Ersatz-PIN sind unwirksam.

LG Köln, Urteil v. 15.5.2025, 6 S 114/23:

Eine in AGB enthaltene Klausel zur einseitigen Preiserhöhung gegenüber Kunden von Netflix ist unzulässig.

OLG Düsseldorf, Urteil v. 30.10.2025, I-20 U 19/25:

Eine in AGB enthaltene Klausel zur einseitigen Preiserhöhung gegenüber Kunden von Amazon Prime ist unzulässig.